ABS IM FLUGZEUG
Da die ABS Patrone mit Druckgas befüllt ist und der Auslösegriff mit einem pyrotechnischen Mechanismus funktioniert, wird der ORTOVOX ABS Lawinenairbag von der International Air Transport Association (IATA) als „Gefahrgut“ angesehen.
Normalerweise ist der Transport von Gefahrgütern durch Passagiere untersagt, ausgenommen ist eine Liste bestimmter Produkte, die auch den ORTOVOX ABS Lawinenairbag umfasst. Alle Fluggesellschaften, die der IATA angehören, kennen diese Liste, die Teil des IATA-Handbuchs ist.
AUSZUG AUS DER IATA TABELLE
„Lawinenrettungsrucksack, einer (1) pro Person, der eine Flasche mit verdichtetem Gas der Unterklasse 2.2 enthält. Dieser kann auch mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgerüstet sein, der nicht mehr als 200 mg Netto enthält. Der Rucksack muss so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist. Die Airbags innerhalb der Rucksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgerüstet sein“
Die IATA autorisiert also den Transport des ABS Rucksacks. Nichtsdestotrotz ist die Erlaubnis der Fluggesellschaft erforderlich. Wir empfehlen deshalb die Fluggesellschaft bereits vor der Buchung zu informieren und ihr den Ausschnitt der IATA-Tabelle sowie das Datenblatt, das den Inhalt der Patrone und des Auslösegriffs beschreibt, zukommen zu lassen. Die Dokumente können auf der linken Seite heruntergeladen werden. Die Fluggesellschaft kann daraufhin feststellen, dass das Produkt, das transportiert werden soll dem IATA-Handbuch genau entspricht. Dennoch hat eine Fluggesellschaft immer die Möglichkeit, auch wenn sie der IATA angehört, strengere Vorschriften festzusetzen. Die Genehmigung ist also keine Garantie.
Es ist zudem sehr wichtig, dass die Patrone und der Auslösegriff zusammen mit dem ORTOVOX ABS im Check-In Gepäck aufgegeben werden. Wir empfehlen Dir auch dringend den Auszug aus dem IATA-Handbuch und das Datenblatt beizulegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Zusammenhang zwischen Patrone und Rucksack für das Flughafenpersonal klar ersichtlich ist. Werden Patrone und Auslösegriff gesondert vom ORTOVOX ABS Lawinenairbag transportiert, besteht die Gefahr, dass Patrone und Griff entfernt werden!
Alle ABS-Patronen und -Auslösegriffe ab den Doppelairbag-Modellen sind kompatibel. Deshalb besteht alternativ die Möglichkeit nur Deinen ABS Rucksack mitzunehmen und Dir vor Ort einen ABS Händler zu suchen, der eine Patrone und einen Auslösegriff bereitstellt.
REISEN IN DIE USA
Bitte beachte, dass die US-amerikanische Transportation Safety Administration (TSA) auf Reisen nach/von Nordamerika gefüllte Druckluftflaschen nicht genehmigt. Dies bedeutet, dass die Patrone vor Betreten des Flughafengebäudes komplett entleert (ausgelöst) werden muss. Die Kappe sollte abgeschraubt und gemeinsam mit der leeren Patrone in einen wieder verschließbaren Plastikbeutel gelegt werden. Leg diese dann beim Sicherheitscheck gut sichtbar für die TSA-Beamten separat auf das Gepäckband. Anschließend kann der Flaschenkopf wieder auf die Flasche geschraubt werden.
Wenn die Patrone gefüllt und die Kappe nicht abgeschraubt ist, wird sie vom Sicherheitspersonal entfernt.
Diese Regelung betrifft auch Reisende, die in den USA umsteigen.
Allerdings hast Du die Möglichkeit nur Deinen ORTOVOX ABS Rucksack mitzunehmen und Dir vor Ort einen ABS Händler zu suchen, der für den Zeitraum des Aufenthalts eine Patrone und einen Auslösegriff verleiht.
Nähere Informationen der TSA findest Du hier
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